NEEAP

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2017 der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU)

Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne

Kerninhalte

Der erste deutsche NEEAP wurde 2007 im Rahmen der sich aus der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ergebenden Verpflichtungen erstellt und an die Europäische Kommission übermittelt. In ihm wurden konkrete nationale Energieeinsparrichtwerte für das Zwischen- und Endziel berechnet sowie Strategien zur Erreichung dieser Ziele formuliert.

Ende August 2011 wurde der zweite NEEAP durch die Bundesregierung verabschiedet und anschließend ebenfalls an die Europäische Kommission übermittelt. Der ausführliche Bericht zeigt zum einen, dass Deutschland das indikative, 9-prozentige Endenergieeinsparziel der EU-Richtlinie mehr als erfüllen wird. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bestandsaufnahme des Marktes für Energiedienstleistungen in Deutschland. Anhand einzelner Marktsegmente und exemplarisch dargestellter, erfolgreich im Markt umgesetzter Projekte wird der hohe Entwicklungsstand des Marktes sowie weiteres Entwicklungspotenzial verdeutlicht.

Mitte 2014 wurden im Rahmen eines dritten NEEAP die Ergebnisse weiter fortgeschrieben und um neue Erkenntnisse ergänzt.

Der NEEAP 2017 informiert über aktuelle Rahmenbedingungen der Energieeffizienzpolitik in Deutschland und dokumentiert die Anstrengungen und Fortschritte der Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden und weiterhin erzielt werden.