NEEAP
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2017 der Bundesrepublik Deutschland gemĂ¤ĂŸ der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (2012/27/EU) |
Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne | |
Kerninhalte | Der erste deutsche NEEAP wurde 2007 im Rahmen der sich aus der EU-Richtlinie Ă¼ber Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ergebenden Verpflichtungen erstellt und an die Europäische Kommission Ă¼bermittelt. In ihm wurden konkrete nationale Energieeinsparrichtwerte fĂ¼r das Zwischen- und Endziel berechnet sowie Strategien zur Erreichung dieser Ziele formuliert. Ende August 2011 wurde der zweite NEEAP durch die Bundesregierung verabschiedet und anschlieĂŸend ebenfalls an die Europäische Kommission Ă¼bermittelt. Der ausfĂ¼hrliche Bericht zeigt zum einen, dass Deutschland das indikative, 9-prozentige Endenergieeinsparziel der EU-Richtlinie mehr als erfĂ¼llen wird. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bestandsaufnahme des Marktes fĂ¼r Energiedienstleistungen in Deutschland. Anhand einzelner Marktsegmente und exemplarisch dargestellter, erfolgreich im Markt umgesetzter Projekte wird der hohe Entwicklungsstand des Marktes sowie weiteres Entwicklungspotenzial verdeutlicht. Mitte 2014 wurden im Rahmen eines dritten NEEAP die Ergebnisse weiter fortgeschrieben und um neue Erkenntnisse ergänzt. Der NEEAP 2017 informiert Ă¼ber aktuelle Rahmenbedingungen der Energieeffizienzpolitik in Deutschland und dokumentiert die Anstrengungen und Fortschritte der Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden und weiterhin erzielt werden. |