FALG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) vom 28. Oktober 2020

Link zum RechtstextFAL-Gesetz

Kerninhalte

Das Übereinkommen regelt die Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs, indem Förmlichkeiten, Dokumentenerfordernisse und Verfahren beim Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen von Schiffen auf Auslandfahrt vereinfacht und auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Das FAL-Übereinkommen ist im Anschluss an das Gesetz veröffentlicht.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. März 2024
Review vom 01. Dezember 2020