SSK-Empfehlung Personendosimetern

 



Link zum Rechtstext

Empfehlung der Strahlenschutzkommission Tragezeiten von Personendosimetern

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tragezeiten von Personendosimetern vom 19. März/28. Juli 2009

Kerninhalte

Die SSK empfiehlt, dass zur Einhaltung der im Eichrecht vorgeschriebenen Genauigkeiten bei der amtlichen personendosimetrischen Überwachung, unabhängig von der Bauart des amtlichen Personendosimeters, eine Verlängerung des Tragezeitraumes nur bis zu drei Monaten möglich sein sollte. Weitere Verlängerungen sollten nur dann zugelassen werden, wenn ein Strahlenschutzverantwortlicher zusammen mit seiner zuständigen Messstelle ein Verfahren mit höherer Genauigkeit nachweisen kann.

Neue SSK-Empfehlungen und Änderungen bestehender SSK-Empfehlungen werden künftig unter dem Strahlenschutzgesetz gemeldet. Dieser Datensatz wird nicht mehr weitergepflegt.