Verordnung (EU) 2023/1230

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates

Link zum Rechtstext

EU-Maschinenverordnung

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen festgelegt. Außerdem werden darin Regeln für den freien Verkehr von in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten in der Union festgelegt.
Diese Verordnung gilt für Maschinen und folgende dazugehörige Produkte:
-> auswechselbare Ausrüstungen;
-> Sicherheitsbauteile;
-> Lastaufnahmemittel;
-> Ketten, Seile und Gurte;
-> abnehmbare Gelenkwellen;
Sie gilt auch für unvollständige Maschinen.

Die folgenden Artikel gelten ab folgenden Zeitpunkten:
-> Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024;
-> Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2026;
-> Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023;
-> Artikel 6 Absätze 2 bis 6 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3 ab dem 20. Juli 2024.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

AufbwSum_Produktsicherheit; Eink_SumCE; ProdS_Sum9.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumCE; QM_SumCE

Links zur Rechtsänderung

Review vom 10. Juli 2023
Review vom 07. Juli 2023