DGUV Vorschrift 2
Link zum Rechtstext | Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat. Sie wurde von den einzelnen Berufsgenossenschaften bzw. gesetzlichen Unfallversicherungen gesondert herausgegeben. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft; F1_SumBeauft; FaSi_SumBeauft; FaSi_SumBeauft_2; FaSi_SumBeauft_3 |