BGV A6.10

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

BGV A6 - Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Nr. 10 - Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik vom 1. April 1996 - in der Fassung vom 1. Februar 2003

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer, die nach § 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben.

AUFGEHOBEN