DGUV Vorschrift 8

 



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GUV-V A6/7 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Ausgabe Juni 2003)

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Unfallversicherungsträgers, die zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten Betriebsärzte sowie Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben.