DGUV Vorschrift 40

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Taucherarbeiten (Ausgabe Januar 2012)

Link zum Rechtstext

DGUV Vorschrift 40

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Taucherarbeiten.

Sie gilt nicht für
-> Arbeiten in Druckluft,
-> Tauchereinsätze von Forschungstauchern.