DGUV Vorschrift 72

 



Link zum Rechtstext

GUV-V D30.1 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Eisenbahnen (Ausgabe September 1998)

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Eisenbahnen.

Sie enthält Regelungen zum Bau, zur Ausrüstung und zum Betrieb von Schienenbahnen.

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Review vom 14. März 2023