DGUV Vorschrift 73 (ehemals BGV D30)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schienenbahnen (Ausgabe Oktober 1989) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 73 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Schienenbahnen, die nicht als Fahrgeschäfte betrieben werden. |