DGUV Vorschrift 49

 



Link zum Rechtstext

GUV-V C53 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerwehren (Ausgabe Juni 2018)

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer, die Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren oder öffentlicher Pflichtfeuerwehren sind, sowie für Versicherte im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehreinrichtungen, die für diese Versicherten bestimmt sind.

Sie regelt neben der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz Feuerwehreinrichtungen, Betrieb und Ordnungswidrigkeiten.

Ihre Normtexte werden durch die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ erläutert.


Stellungnahme der DGUV hinsichtlich der Anwendbarkeit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ auf Feuerwehren mit hauptamtlichen Einsatzkräften

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2023 
Review vom 11. November 2022
Review vom 01. Juli 2022
Review vom 11. April 2022
Review vom 01. September 2020
Review vom 17. August 2020
Review vom 03. August 2020
Review vom 02. Juli 2020