Juni-Ausgaben Reports
Die aktuellen Ausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden zur Verfügung. Im Juni ist eine Anpassung an den Stand der Technik im Chemikalienrecht erfolgt. Betroffen sind vor allem Hersteller/Inverkehrbringer von Chemikalien und ihre Toxikologen, die mit der Einstufung und Kennzeichnung betraut sind. Angepasst wurden die REACH- und die GHS-Verordnung.
Des Weiteren informieren wir Sie im Rahmen unseres eco Compliance Reports vorab über anstehende Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Störfall-Verordnung. Für Fachkräfte der Arbeitssicherheit ist die kommende, neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) von besonderer Bedeutung. Diese wird – ähnlich wie bspw. die OstrV und die LärmVibArbschV – sogar ein eigenes Technisches Regelwerk bekommen.
Für Hersteller und Inverkehrbringer von Klima- und Kälteanlagen wie immer relevant ist die EU-F-Gase-Verordnung (übrigens auch sehr beliebt bei Auditoren, die diese Verordnung gerne abfragen). Neu ist, dass die Verordnung nun auch Anforderungen an die Konformitätserklärungen stellt.
Die Legal Compliance Sachgebiete scheinen sich bereits im „Urlaubsmodus“ zu befinden, denn in diesem Monat gibt es lediglich zwei relevante Meldungen: Zum einen die neue Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung, mit der die für die Bundesfinanzverwaltung erforderlichen Regelungen für die Erhebung, Bearbeitung, Speicherung, Weiterleitung und Löschung der Informationen zu Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz erlassen wurden, um die Veröffentlichungs-, Informations- bzw. Transparenzpflichten gegenüber der EU-Kommission zu erfüllen und den Anforderungen der Beihilferegelungswerke nachzukommen, und zum anderen der Entwurf eines Änderungsgesetzes betreffend das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit dem die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, der Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung verhindert und die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt werden soll.