Februar-Ausgabe eco Compliance Report

Die aktuelle Ausgabe unseres eco Compliance Reports steht unseren Kunden zur Verfügung.

21 Beiträge umfasst unser Report im Februar. – Sie wollen nicht so viel lesen oder haben nicht die Zeit dafür? Nachfolgend eine kleine Hilfe für Sie, mit der Sie die Prioritäten der Meldungen für sich setzen können:

Wenn Sie kein Energieversorger und Netzbetreiber sind und auch keine Offshore-Anlagen betreiben, sind unsere Beiträge zum Energiewirtschaftsgesetz, zum Windenergie-auf-See-Gesetz und zur Erneuerbaren-Energien-Verordnung für Sie nicht von Bedeutung.

Wenn Sie keine kosmetischen Mittel herstellen und auch sonst keine Chemikalien produzieren bzw. verkaufen, sind die Beiträge zur Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, zur CLP-Verordnung und zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 für Sie irrelevant.

Sie gehören weder der Automobilbranche noch der Abfallbranche an? Dann können Sie getrost darauf verzichten, die Beiträge zur neuen IATF 16949 und zu den neuen DGUV Regeln 114-601 und 114-602 zu lesen.

Sie vermissen Beiträge zu den geänderten Technischen Regeln ASR A2.3, A1.3 und A3.6?
Diese Änderungen haben wir von Haus aus als nicht relevant eingestuft und entsprechend für unsere Register- und Monitor-Kunden begründet.

Aus unserer Sicht relevant für alle unsere Kunden (weil ein Handlungsbedarf besteht) sind:

  • die neue DGUV Information 206-020 (unser Beitrag erläutert, was diese Information mit einer Rechtspflicht aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu tun hat)
  • die neuen Beschränkungen und die Neuaufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste gemäß der REACH-Verordnung
  • die Überarbeitung der VDI 6022 über Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
  • die Neufassung der 4. BImSchV, die für bereits vorhandene Lageranlagen bedeuten kann, dass diese neu unter die Genehmigungspflicht fallen