Januar-Ausgabe eco Compliance Report
- Martina Glas
Die aktuelle Ausgabe unseres /wiki/spaces/KUN/pages/1770029 steht unseren Kunden zur Verfügung.
Im Januar melden wir einige aktualisierte bzw. neue Veröffentlichungen seitens der Berufsgenossenschaft. Neu sind beispielsweise die DGUV Regel 113-020 bezüglich Hydraulik-Flüssigkeiten, die die Regeln 113-015 (vormals BGR 237) und 113-007 (vormals BGR 137) ersetzt, und der DGUV Grundsatz 301-002 bezüglich Randsicherungen.
Im Sachgebiet Gefahrgut gibt es ebenfalls eine Neufassung – siehe Beitrag zur Gefahrgutverordnung See. Zudem sind neue Multilaterale Vereinbarungen im Rahmen der 26. ADR-Ausnahmeverordnung in Kraft. Und die aktuellen Gefahrgut-Informationen der IATA sind endlich auch auf Deutsch verfügbar.
Interessant für Unternehmen der Petrochemie und Zellstoffindustrie: Die Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen aus dem Jahre 2014 wurden hinsichtlich des Betriebs von Großfeuerungsanlagen in diesen Branchen in die 13. BImSchV übernommen.
Das Bundesland Hessen legt im Vergleich zu anderen Bundesländern schon einmal gerne schärfere Regelungen fest. Die aktuelle Änderung der Abwassereigenkontrollverordnung bedeutet überwiegend einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Es werden neue Prüfobjekte (Drosselorgane, Regenentlastungsanlagen, Regenklärbecken etc.) definiert. Zudem muss nachgewiesen werden, dass hierzu (künftig) die Eigenkontrollpflicht eingehalten ist.
Für Facility-Manager dürfte die Überarbeitung der VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an raumlufttechnischen Anlagen und Geräte“ von Bedeutung sein.