November-Ausgaben Reports
- Martina Glas
Die aktuellen Ausgaben unserer Reports stehen unseren Kunden zur Verfügung.
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Wie im Oktober versprochen, berichten wir in diesen Monat bei vier Beiträgen (Seeanlagengesetz, Anlagenregisterverordnung, Windenergie-auf-See-Gesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz) ausführlich über das „Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“.
Im Technischen Regelwerk wurden die TRGS 900 und die TRGS 420 ergänzt sowie die TRBS 3146/TRGS 726 umständlich neu gefasst.
Auf der wichtigen Ebene der Verordnungen tat sich einiges: Die von uns schon vorangekündigten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung sowie die komplett neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern sind in Kraft getreten. Außerdem steht die Veröffentlichung der Novelle der Arbeitsstättenverordnung – nach fast zwei Jahren Zwangspause durch Lobbyisten-Blockade (aus unserer Sicht hätte man sich besser an anderen Themen „aufreiben“ können, z.B. an einem praxistauglichen Technischen Regelwerk für Druckanlagen) – im Bundesgesetzblatt kurz bevor.
Im Baurecht wurde die Musterbauordnung geändert. Die ersten Bundesländer haben diese Änderung bereits in ihre Bauordnungen übernommen. Ziehen weitere Bundesländer nach, werden wir diese Änderungen nicht mehr im Report aufgreifen (nur noch im Rahmen des eco Compliance Monitors).
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Im Vergleich zum letzten Monat, in dem es relativ ruhig in den Legal Compliance Sachgebieten war, wurde im November wieder Fahrt aufgenommen:
Wir berichten sowohl zu Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht als auch im Steuer- und IT-Recht.
Für sämtliche Arbeitgeber dürfte neben der Erhöhung des Mindestlohns (ab 1. Januar 2017) auch die Pflicht, Meldungen und die Versicherung (spätestens ab 1. Juli 2017) elektronisch zu übermitteln, von Interesse sein.
Außerdem informieren wir Sie im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes über weitere Möglichkeiten zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Elektrofahrzeuge.
Als (Telekommunikations-)Netzbetreiber sollten Sie unbedingt unser umfassendes Review zum Telekommunikationsnetz lesen.