TRBS 1201 Teil 3

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU vom 24. Januar 2018

Link zum RechtstextTRBS 1201 Teil 3

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen an die Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU und die Notwendigkeit einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015).

Er gilt nicht bei einer erheblichen Modifikation eines Geräts, eines Schutzsystems oder einer Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU.

Hinweis: Zur Abgrenzung des Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV innerhalb der Bestimmungen der BetrSichV selbst und zu den einschlägigen Rechtsverordnungen nach § 3 Absatz 1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist als Anhang 1 ein Ablaufschema angefügt.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Inst_SumBescha_2
Links zur RechtsänderungReview vom 01. Februar 2022