DGUV Vorschrift 78
Link zum Rechtstext | GUV-V D 33 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Arbeiten im Bereich von Gleisen (Ausgabe April 1994) |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen (Gleisbereich) von Schienenbahnen sowie bei Arbeiten, bei denen ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gleisbereich nicht ausgeschlossen werden kann. |