DGUV Vorschrift 33 (ehemals BGV C17)
Nicht mehr in Kraft!
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Stahlwerke (Ausgabe April 1993) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 33 |
Kerninhalte | Diese berufgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Anlagen zur Stahlerzeugung einschließlich ihrer Roheisen- und Stahlbehandlungsanlagen, Gießanlagen und Anlagen der Schlackenentsorgung (Stahlwerke). |