DGUV Vorschrift 13 (ehemals BGV B4)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Organische Peroxide vom 1. Oktober 1993 |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 13 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit organischen Peroxiden.
in einer Gesamtmenge von höchstens 100 kg, sofern diese organischen Peroxide nicht dem Sprengstoffgesetz unterliegen und als handelsfertige Produkte zur Abgabe an Endverbraucher bestimmt sind. |