DGUV Vorschrift 21 (ehemals BGV C5)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Abwassertechnische Anlagen (Ausgabe Oktober 1995)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 21

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen, soweit ihr Gegenstand nicht durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumGefährdb; F2_SumOrganisation; FaSi_SumGefährdb; FM_SumOrg; Inst_SumOrg_3; Inst_SumPrüfpf