DGUV Vorschrift 21 (ehemals BGV C5)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Abwassertechnische Anlagen (Ausgabe Oktober 1995) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 21 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen, soweit ihr Gegenstand nicht durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumGefährdb; F2_SumOrganisation; FaSi_SumGefährdb; FM_SumOrg; Inst_SumOrg_3; Inst_SumPrüfpf |