DGUV Vorschrift 81 (ehemals GUV-V S 1)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schulen (Ausgabe Mai 2001) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß zugänglich sind. Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen von beruflichen Schulen. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Dezember 2022 |