Verordnung (EU) 2023/1805

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Verordnung (EU) 2023/1805

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften eingeführt für
-> eine Begrenzung der Treibhausgasintensität von Energie, die an Bord eines Schiffs verbraucht wird, das Häfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats anläuft, dort liegt oder aus diesen ausläuft, und
-> eine Verpflichtung, in Häfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die Landstromversorgung zu nutzen oder emissionsfreie Technologien einzusetzen.

Ziel dieser Vorschriften ist es, die Nutzung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen und Ersatzenergiequellen systematisch im Seeverkehr in der gesamten Union zu steigern und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Seeverkehrs zu gewährleisten, Rechtssicherheit für die Einführung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe und nachhaltiger Technologien zu schaffen und Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.

Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025, mit Ausnahme der Artikel 8 und 9 (Überwachungskonzept), die ab dem 31. August 2024 gelten.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2024 - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2031
Review vom 01. August 2024 - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2027
Review vom 01. Oktober 2023