Verordnung (EU) 2023/1805
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Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften eingeführt für Ziel dieser Vorschriften ist es, die Nutzung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen und Ersatzenergiequellen systematisch im Seeverkehr in der gesamten Union zu steigern und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Seeverkehrs zu gewährleisten, Rechtssicherheit für die Einführung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe und nachhaltiger Technologien zu schaffen und Verzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025, mit Ausnahme der Artikel 8 und 9 (Überwachungskonzept), die ab dem 31. August 2024 gelten. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2024 - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2031 |