Verordnung (EU) 2022/2065
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | In dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt festgelegt. Insbesondere wird Folgendes festgelegt: Die Verordnung gilt für Vermittlungsdienste, die für Nutzer mit Niederlassungsort oder Sitz in der Union angeboten werden, ungeachtet des Niederlassungsortes des Anbieters dieser Vermittlungsdienste. Hinweis zur Bezeichnung: Die vorliegende EU-Verordnung trägt die Bezeichnung "Gesetz über digitale Dienste" und darf nicht mit dem "Digitale-Dienste-Gesetz" des Bundes verwechselt werden. Gleichzeitig ist die vorliegende Verordnung auch unter der Bezeichnung "Digital Services Act" oder auch "DSA" bekannt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Mai 2024 |