DGUV Vorschrift 34 (ehemals BGV C19)

 




Nicht mehr in Kraft!


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Metallhütten (Ausgabe Oktober 1989)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 34

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Nichteisen-Metallhütten einschließlich der Aufbereitungs- und Gießanlagen.