DGUV Vorschrift 77 (ehemals BGV D33)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeiten im Bereich von Gleisen (Ausgabe April 1994) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 77 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen (Gleisbereich) von Schienenbahnen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb |