TRBS 1123
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV (Ausgabe vom 25. Juli 2018) |
Link zum Rechtstext | TRBS 1123 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel konkretisiert für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV 2015 (Ex-Anlagen), was als prüfpflichtige Änderung im Sinne von § 15 BetrSichV gilt. Diese Technische Regel nennt auch Beispiele für solche Maßnahmen an Ex-Anlagen, die nicht als prüfpflichtige Änderung gelten. Für erlaubnisbedürftige Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 BetrSichV (Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen) wird zusätzlich auf TRBS 1122 verwiesen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Inst_SumBescha_3 |
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