TRBS 2111

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen – vom 24. März 2014

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Kerninhalte

Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BetrSichV zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen.