TRBS 1203

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Zur Prüfung befähigte Personen vom 14. März 2019

Link zum RechtstextTRBS 1203

Kerninhalte

Diese Technische Regel konkretisiert die Anforderungen an die Befähigung einer zur Prüfung befähigten Person entsprechend § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)ElektroF_SumBeauft; FM_SumBeauft; Inst_SumBeauft
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2022
Review vom 01. September 2021 - Zusatzinfo: FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“
Review vom 01. September 2021 - Bekanntmachung von Technischen Regeln - hier: Änderung der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“



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