DGUV Information 209-084
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Industriestaubsauger und Entstauber (Ausgabe Februar 2017) |
Link zum Rechtstext | Absaugen von Stäuben |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt Hinweise dazu, was beim Aufsaugen, Abscheiden und Sammeln von Stäuben mit Entstaubern und Industriestaubsaugern zu beachten ist. Um zu vermeiden, dass die bei spanender Bearbeitung von Werkstoffen entstehenden Späne und Stäube vieler Werkstoffe die Gesundheit der Mitarbeiter schädigen (z.B. beim Einatmen Allergien oder Krebs erzeugen), in aufgewirbeltem Zustand mit der umgebenden Luft explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden oder die Arbeitsumgebung verschmutzen und damit das Arbeitsergebnis, das heißt die Qualität, beeinträchtigen, müssen Stäube an der Entstehungsstelle erfasst und ordnungsgemäß entsorgt werden. Stationäre Absauganlagen und -geräte sowie Kehrsaugmaschinen sind nicht Gegenstand dieser Information. |