DGUV Information 213-104
Link zum Rechtstext | Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Recycling-Baustoff-Industrie" |
Bezeichnung | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information wurde als branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung für Baustoffrecycling-Betriebe erarbeitet. Sie ist sowohl auf stationäre als auch auf mobile Anlagen und auf sonstige im Einzelnen beschriebene Arbeitsplätze anwendbar. Ihr Schwerpunkt liegt auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition. |