DGUV Information 213-104

 



Link zum Rechtstext

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Recycling-Baustoff-Industrie"

Bezeichnung

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Recycling-Baustoff-Industrie" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 (Ausgabe Mai 2017)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information wurde als branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung für Baustoffrecycling-Betriebe erarbeitet.

Sie ist sowohl auf stationäre als auch auf mobile Anlagen und auf sonstige im Einzelnen beschriebene Arbeitsplätze anwendbar.

Ihr Schwerpunkt liegt auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition.