DGUV Information 209-085

 



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Gefährdungsampel für Aufzugsanlagen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen (Ausgabe März 2017)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information gibt Unternehmern erläuternde Hinweise, die bei der Instandhaltung von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf der Basis unter anderem des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Baustellenverordnung (BaustellV) zu berücksichtigen sind.