DGUV Information 209-044 (ehemals BGI 739-1)
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Holzstaub (Ausgabe Februar 2019) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese DGUV Information gilt für alle Betriebe, die Holz und Holzwerkstoffe – soweit dabei Holzstaub entsteht – bearbeiten oder verarbeiten, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos). Sie soll die Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu den Gesundheitsgefahren durch Holzstaub unterstützen. Für holzbe- und -verarbeitende Unternehmen steht dabei die TRGS 553 „Holzstaub“ von August 2008 im Vordergrund. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 03. Oktober 2020 |