DGUV Information 209-044 (ehemals BGI 739-1)

 




Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Holzstaub (Ausgabe Februar 2019)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 209-044

Kerninhalte

Diese DGUV Information gilt für alle Betriebe, die Holz und Holzwerkstoffe – soweit dabei Holzstaub entsteht – bearbeiten oder verarbeiten, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z.B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos).

Sie soll die Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu den Gesundheitsgefahren durch Holzstaub unterstützen.

Für holzbe- und -verarbeitende Unternehmen steht dabei die TRGS 553 „Holzstaub“ von August 2008 im Vordergrund.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Oktober 2020
Review vom 02. Oktober 2020
Review vom 01. Oktober 2020