DGUV Information 209-067 (ehemals BGI 5017)

 



Die Information wurde zurückgezogen.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (Ausgabe Januar 2010)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-067

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information dient dem Schutz von Personen vor Gefahren, die hauptsächlich durch elektrischen Strom, wie Körperdurchströmung und Lichtbogenbildung, durch gefährliche Arbeitsstoffe, z. B. freigesetzte Gase und Elektrolyt, und durch gefährliche Reaktionen, wie Knallgasbildung mit Explosionsgefahr und Batteriezerknall, bei der Benutzung von Batterieladeeinrichtungen für Fahrzeuge entstehen können.

Sie enthält grundsätzliche Maßnahmen und Hinweise für die Errichtung von Batterieladeanlagen und Mindestanforderungen, die die Sicherheit beim Betreiben und Instandhalten gewährleisten.