DGUV Information 209-046

 



Link zum Rechtstext

BGI 740 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe (Ausgabe August 2016)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information erläutert – vorwiegend für handwerklich strukturierte Betriebe – die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen

  • in Räumen und an technischen Einrichtungen,
  • zur Absaugung und Lüftung,
  • zum Brand- und Explosionsschutz sowie
  • für den Betrieb von Lackiereinrichtungen.

Sie beschreibt keine

  • Beschaffenheitsanforderungen an Spritzkabinen für Flüssiglack und kombinierte Spritz- und Trocknungskabinen,
  • sicherheitstechnischen Anforderungen an Trockner für Beschichtungsstoffe,
  • Maßnahmen zur Beseitigung mechanischer Gefährdungen,
  • Maßnahmen bei der Verarbeitung von Pulverlacken.