DGUV Information 208-030

 



Link zum Rechtstext

BGI/GUV-I 5160 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen (Ausgabe März 2016)

Kerninhalte

Ziel dieser berufsgenossenschaftlichen Information ist es, beim Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen, in denen der seitliche Sicherheitsabstand von beidseitig jeweils mindestens 0,50 m nicht eingehalten werden kann, den Personenschutz zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind sowohl bauliche oder technische als auch organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenLog_SumAllg_2