DGUV Information 211-042

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheitsbeauftragte (Ausgabe März 2017)

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Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information beantwortet folgende Fragen:

  • Welche Verpflichtungen haben Sicherheitsbeauftragte?
  • Welche besonderen Aufgaben kommen auf Sicherheitsbeauftragte zu?
  • Wie werden Sicherheitsbeauftragte diesen Anforderungen am besten gerecht?

Sie enthält zudem Hinweise für mögliche Anlässe des Tätigwerdens der Sicherheitsbeauftragten, indem sie einen Überblick über

  • die Rolle und die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten,
  • das fachliche Umfeld, in dem sie sich als Arbeitsschützer bewegen,
  • das notwendige Wissen und
  • die ebenso wichtige Sozial- und Methodenkompetenzgibt.

Sie löst die DGUV Information 211-004 (vormals BGI 517) „Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz" von Dezember 2006 ab und ersetzt zudem unter anderem die DGUV Information 211-011 (vormals BGI 587) „Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten".