DGUV Information 213-050

 



Link zum Rechtstext

BGI 824 (alt) – Merkblatt A 002 der Reihe „Allgemeine Themen"

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefahrgutbeauftragte (Stand: Februar 2018 – Überarbeitung der Ausgabe Februar 2013)

Kerninhalte

Dieses Merkblatt konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln.

Es gibt insbesondere Antworten auf folgende grundlegenden Fragen:

  • Nach welchen rechtlichen Grundlagen müssen Gefahrgutbeauftragte bestellt werden?
  • Wer braucht Gefahrgutbeauftragte?
  • Wer braucht keine Gefahrgutbeauftragte?
  • Muss eine Firma die Gefahrgutvorschriften beachten, wenn sie von der Bestellung einer/eines Gefahrgutbeauftragten befreit ist?
  • Wer ist neben dem/der Gefahrgutbeauftragten verantwortlich im Unternehmen?
  • Wer muss gefahrgutrechtlich unterwiesen sein?
  • Müssen Fahrzeugführer unterwiesen/geschult sein?
  • Wer kann die Funktion der/des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen?
  • Ist der Unternehmer automatisch Gefahrgutbeauftragter, wenn keiner bestellt ist?
  • Wie viele Gefahrgutbeauftragte muss eine Firma bestellen?
  • Welche Pflichten hat der Unternehmer gegenüber dem Gefahrgutbeauftragten?

Zudem beantwortet es unter anderem Fragen zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten, zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten, zu den Aufgaben von Gefahrgutbeauftragten und der Durchführung dieser Aufgaben sowie zu den Folgen von Pflichtverletzungen.

Es enthält

  • in Anhang 1 ein Formblatt zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten,
  • in Anhang 2 Hinweise zur Auswahl externer Gefahrgutbeauftragter,
  • in Anhang 3 ein Muster-Protokoll für die Überwachungstätigkeit,
  • in Anhang 4 einen Muster-Jahresbericht und
  • in Anhang 5 einen Muster-Unfallbericht.
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenGfgut_SumBeauft