DGUV Information 208-031

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast (Ausgabe Mai 2020)

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DGUV Information 208-031

Kerninhalte

Diese Information enthält Hinweise zur Beschaffenheit, zu spezifischen Anforderungen sowie Empfehlungen zu Betrieb und Prüfung von Arbeitsbühnen.
Für Inventurarbeiten oder Arbeiten an hochgelegenen Aggregaten, Beleuchtungskörpern, Leitungen, Ventilen etc. wird häufig eine Arbeitsbühne auf den Gabelzinken von Flurförderzeugen mit Hubmast angebracht, um Personen in die entsprechende Arbeitsposition zu bringen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juni 2020