TRGS 721
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung vom 7. September 2020 |
Link zum Rechtstext | TRGS 721 |
Kerninhalte | Die TRGS 721 konkretisiert die Anforderungen an die Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären. Sie gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktionen. Diese TRGS gilt nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase im Sinne der TRGS 400. Die beschriebene Beurteilung von Explosionsgefährdungen bezieht sich auf explosionsfähige Atmosphären, sofern nicht in den folgenden Nummern ausdrücklich anders erwähnt. Die Beurteilung der Explosionsgefährdungen von explosionsfähigen Atmosphären kann auf nichtatmosphärische Bedingungen übertragen werden, wenn die Einflüsse der nicht-atmosphärischen Bedingungen bekannt sind. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGefährdb; FaSi_Gfstoff_Sum_9; FM_Gfstoff_Sum_9; Inst_Gfstoff_Sum_9 |
Links zur Rechtsänderung |