INB
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Stand per Gültigkeit: 15. Dezember 2024 ) |
Link zum Rechtstext | INB 2025 |
Kerninhalte | Die INB enthalten Regeln, Fristen, Verfahren, Entgeltgrundsätze und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zugang und Nutzung des Schienennetzes, der Personenbahnhöfe und der Serviceeinrichtungen einschließlich der Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG. Die INB sind Schienennetz-Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen und enthalten die gem. Art. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen v. 22.11.2017 geforderten Informationen. Soweit sich aus den Regelungen der INB nicht konkret ergibt, dass ihre Geltung auf die Schienenwegebenutzung oder die Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen beschränkt ist, gelten die Regelungen für beide Bereiche. Auf dieser Grundlage werden für die Schienenwegebenutzung (einschließlich der eventuell damit verbundenen Nutzung von Personenbahnsteigen) ENV, für die Nutzung von Personenbahnhöfen SNV und für die Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen ENV-SE geschlossen. Hinweis: Die DB InfraGO AG betreibt die Bereiche Schieneninfrastruktur und Serviceeinrichtungen, die bis Ende 2023 von der DB Netz AG betrieben wurden, und Personenbahnhöfe, die bis Ende 2023 von der DB Station & Service AG betrieben wurden. Die DB InfraGO AG strebt eine Vereinheitlichung der Prozesse in beiden Bereichen an. In einer Übergangszeit sind jedoch noch getrennte Prozesse erforderlich, die z.T. unterschiedliche Regelungen in diesen INB für die beiden Geschäftsbereiche erfordern. Gelegentlich wird in Richtlinien u.ä. des netzzugangsrelevanten bzw. des betrieblich-technischen Regelwerks noch die Unternehmensbezeichnung „DB Netz AG“ verwendet – gemeint ist hier die DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG strebt hier eine einheitliche Bezeichnung an. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 14. Dezember 2023 |