DGUV Information 209-090
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tätigkeiten mit Magnesium (Ausgabe Juni 2018) |
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Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information richtet sich an Unternehmer, die mit der Herstellung und Bearbeitung von Magnesiumbauteilen betraut sind. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren und gibt Hinweise zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Außerdem unterstützt sie Unternehmer bei der notwendigen Abstimmung mit dem Hersteller im Rahmen der Beschaffung von Maschinen zur Bearbeitung von Magnesiumwerkstoffen/legierungen mit einem Magnesiumgehalt > 80 Gew.%. Sie gibt des Weiteren Hinweise, die auch Hersteller beim Inverkehrbringen einer Maschine berücksichtigen können, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zum Brand und Explosionsschutz zu erfüllen. |
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