TRBS 1115 Teil 1
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen vom 24. März 2022 |
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Kerninhalte | Diese Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick auf die Ermittlung und Festlegung erforderlicher Cybersicherheitsmaßnahmen für die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen), die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage eingesetzt werden. |
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