TRBS 3121

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Betrieb von Aufzugsanlagen vom 10. Oktober 2018

Link zum RechtstextTRBS 3121
Review 01.12.2018Pflichten bezüglich Aufzüge

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für Aufzugsanlagen nach der BetrSichV und beschreibt sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die für den Betrieb von Aufzugsanlagen zu erfüllen sind, um den Anforderungen der BetrSichV zu genügen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumAufzüge_1; Am_SumAufzüge_2; FM_SumAufzüge; FM_SumAufzüge_2; FM_SumAufzüge_3; FM_SumAufzüge_5; Inst_SumPrüfpf