Fußschutz

   


 

Gamasche mit Mindestschutzbereich

Gamasche mit Mindestschutzbereich

Eine Gamasche als Spritzschutz für besondere Fälle

Die Gamasche ist eine verstärkende Ergänzung des Fußschutzes. Zum Einsatz kommt sie in Gießereien oder beim Arbeiten mit Hoch- und Höchstdruckreinigern, bei denen die Mitarbeiter eine von Hand gehaltene Spritzeinrichtung führen. Die Gamasche besteht aus robusten Materialien, wie z.B. Kunststoff, Leder oder Leinwand, und schützt den Fuß und den Unterschenkel von den Zehen bis teilweise zum Knie und darüber hinaus vor heißen Funken, ätzenden Flüssigkeiten, lose fliegenden Teilen und Stößen. Sie wird am Fußschaft, an der Schutzhose oder am Bein direkt mittels Bändern oder Riemen befestigt.

Die Einsatzgebiete von Spritzeinrichtungen sind vielfältig: Sie werden zum Reinigen von Behältern, Kanälen, Schiffswänden und Wärmetauschern benötigt. Wo die betriebstechnischen Verhältnisse es zulassen, werden mechanisch geführte Spritzeinrichtungen eingesetzt. Wo dies nicht möglich ist, kommen von Hand gehaltene Spritzeinrichtungen zum Einsatz. Im Vergleich zu mechanisch geführten Spritzeinrichtungen ist der Gefährdungsgrad bei den von Hand gehaltenen Spritzeinrichtungen höher, weil der Mitarbeiter dem Flüssigkeitsstrahl näher kommt und den Rückstoß des Hochdruckreinigers mit seinem Körper auffangen muss. Um die höheren Risiken zu mindern, sind Gamaschen zum Schutz von Füßen und Unterschenkeln bei diesen besonderen Reinigungsarbeiten zwingend vorgeschrieben.

Anhang Nummer 5 der DGUV Regel 112-191 (Benutzung von Fuß- und Knieschutz) beschäftigt sich mit den besonderen Anforderungen an Gamaschen als Spritzschutz. Die Prüfgrundsätze für Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit von Hand geführten Spritzeinrichtungen zielen vor allem auf Passgenauigkeit und festen Sitz. So darf sich die Gamasche nicht unbeabsichtigt vom Fuß oder vom Fußschutz lösen und muss frei von scharfen Kanten als Verletzungsquelle sein. Die Befestigung der Gamasche erfolgt häufig über Bänder, die jedoch nicht unter der Laufsohle verlaufen dürfen, da sie sonst selbst Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle auslösen können. Auch in der Bewegung, wie z.B. beim Laufen, Setzen, Knien, Aufstehen oder Steigen, muss der sichere Halt der Gamasche gewährleistet sein. Die Befestigung der Gamasche muss daher stufenlos verstellbar sein. Zudem hat der Gesetzgeber einen Mindestschutzbereich für die Gamasche definiert, der den Zehen-, Blatt- und Laschenbereich des Schuhs abdeckt, um den Fuß bei Kontakt mit dem Flüssigkeitsstrahl und vor rückprallenden gelösten Oberflächenteilen zu schützen. Der korrekte Sitz und die sichere Befestigung der Gamasche müssen durch eine optische und teilweise zusätzlich durch metrische Prüfungen bestätigt werden.

Weitere Schutzmaßnahmen für den Einsatz von Hand geführter Spritzeinrichtungen sind in Kapitel 2.36 der DGUV-Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) aufgeführt.