Compliance - Rechtlichkeit und Redlichkeit

    


 

Compliance ist mehr als Rechtskonformität

Bei Compliance steht zunächst die Einhaltung von Regeln und Rechtskonformität im Vordergrund. Es fließen aber auch ethische Grundlagen, wie z. B. Verhaltenskodex und Wertemanagementvorgaben, Redlichkeit und Integrität in die Aufgabenstellung ein.

All das ist jedoch nichts Neues. Den ehrbaren Kaufmann gibt es schon lange – und er wird immer noch gepflegt und gefordert. So beispielsweise in § 1 Absatz 1 IHK-Gesetz: „Die Industrie- und Handelskammern haben, (...) zu unterstützen und zu beraten sowie für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken.“ und im Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB): „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“ 

Was ist dann an Compliance neu?
Es geht um neue Anforderungen an eine gute Geschäftsführung. Von Unternehmen werden heute aktive aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen verlangt, um Risiken für Rechtskonformität oder Redlichkeit zu vermeiden. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen wird Compliance Management System (CMS) genannt. Für ein solches CMS gibt es seit Dezember 2014 einen Standard: die ISO 19600. Aufbau- und Ablauforganisation werden bereits in der ISO DIN 14001 gefordert. 

Sinn und Zweck von Compliance
Der Sinn und Zeck von Compiance ist ganz einfach. Ist ein Unternehmen nicht „compliant“, muss es Bußgelder, Schadenersatzansprüche oder erhebliche Reputationsschäden befürchten. Letzteres kann bei Korruptionen, Kartellverstößen, Datenschutzverstößen oder Diskriminierungen passieren. Aber auch Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße rücken spätestens seit der großen Umweltrevolution Mitte der 80er Jahre zunehmend in den Vordergrund und können zu empfindlichen Strafen führen. Die Einhaltung von geltendem Recht muss durch den Einsatz geeigneter Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb gewährleistet werden. Insbesondere sollte der Fokus auch auf Umwelt- und Arbeitsschutzthemen, auf das Personalwesen, auf den Einsatz von Fremdressourcen und auf das Zollrecht gelegt werden. 

Pflichtendelegation extrem wichtig
Dass diese Vielzahl von Vorschriften, die sich hinter den einzelnen Themen verbirgt, nicht der Vorstand oder Geschäftsführer beherrschen kann, ist einleuchtend. Es muss also delegiert werden. Zwar haben Unternehmen zu vielen rechtlich relevanten Bestimmungen üblicherweise bereits Compliance Prozesse eingerichtet, jedoch die Sachverhalte weder klar definiert noch eindeutig verantwortlich zugeordnet.

Ein unternehmensübergreifendes Compliance Management System erfordert die Vernetzung voneinander unabhängiger Prozesse im Unternehmen. Sie ist Aufgabe der Geschäftsführung. Denn wenn die Regelungen nicht aktuell oder vollständig sind, bestehen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter mit Kontrollaufgaben ebenso wie für das Unternehmen selbst.

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