Stech- und Schnittschutz

Hieb- und stichfest

Klassische Arbeitsplätze, an denen ein Stechschutz als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung notwendig ist, sind die fleisch- und holzverarbeitende Industrie. Grundsätzlich benötigen jedoch Mitarbeiter an allen Arbeitsplätzen, an denen es zu Kontakt mit scharfkantigen Werkstücken kommen kann, einen Stechschutz. Diesen gibt es speziell zugeschnitten für nahezu alle Körperregionen: vom Kopf über den Rumpf und die Extremitäten bis hin zu den Füßen.

Gleich zwei DGUV-Regeln beschäftigen sich mit diesem Thema:

Die ausführlichste Würdigung findet sich in der DGUV Regel 112-196 (Benutzung von Stechschutzbekleidung). Die Regel geht davon aus, dass Stich- oder Hiebverletzungen vorwiegend durch Handmesser verursacht werden. Sie unterscheidet je nach Anwendung zwischen Stech-und Schnittschutz in zwei Leistungsklassen. Die Art der Bekleidung richtet sich nach den gängigen Bezeichnungen für Kleidungsstücke, wie z.B. Hose, Hemd, Bolero (ohne Ärmel) oder Schürze.

Mit Hilfe der Risikoprioritätszahl (RPZ) wird die für den Arbeitsplatz notwendige Stechschutzbekleidung ermittelt. Folgende Formel liegt der RPZ zugrunde: Risikoprioritätszahl (RPZ) = Verletzungsschwere (V) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)  oder  RPZ = V x A

Der Faktor V ist in 10 Stufen gegliedert, ausgehend von einer minimalen Schnitt- oder Stichverletzung bis hin zu einer Schnitt- oder Stichverletzung mit Todesfolge. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens ist grob in gering, mittel, hoch und fein in ebenfalls in 10 Stufen unterteilt. Die RPZ liegt somit zwischen 1 und 100. Ziel ist es, die RPZ und damit das Verletzungsrisiko durch den Einsatz der Stechschutzbekleidung deutlich zu minimieren.

Die DGUV Regel 112-200 (Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern) regelt die Benutzung von Handschuhen und Stulpen zum Schutz von Unterarmen und Armschützern mit einer Reichweite bis unter die Achseln oder einschließlich des Schultergelenks. Unter die PSA fällt auch ein Daumen-Schnittschutz aus Metallringen für Schälarbeiten. Da der Stech- und Schnittschutz aus Schuppenplättchen oder Metallringgewebe aus Stahl oder dem tragefreundlicheren Titan besteht, werden häufig Handschuhe aus hautfreundlicherem, elastischem Material unter den Stechschutz gezogen, z.B. auch um einer Allergie vorzubeugen. Fixiergummis garantieren eine unfallfreie Beweglichkeit der Finger.

Sobald der Stech- oder Schnittschutz beschädigt ist, muss er zur Reparatur gegeben werden, damit der volle Schutz gewährleistet bleibt. Zu Schäden an Stechschutzhandschuhen kommt es beispielsweise, wenn Mitarbeiter die Handschuhe zum Reinigen auf hartes Material aufschlagen oder mit chlorhaltigen Flüssigkeiten reinigen. Die vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel garantieren eine längere Haltbarkeit.

Gebündelt finden sich Informationen zu dem Thema in der BG-Information 864 (Auswahl von Schnitt- und Stichschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft) der Fleischerei-Berufsgenossenschaft.