GGBVOHH

 



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Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Sicherheit bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und zur Erhöhung des Brandschutzes im Hamburger Hafen vom 19. März 2013

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung dienen

  • der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere während des zeitweiligen Aufenthalts, beim Umschlag, bei der unmittelbaren Überladung und während der Durchfuhr sowie
  • dem Brandschutz und der Gefahrenabwehr im Geltungsbereich des Hafensicherheitsgesetzes.

Anlage 1 enthält Angaben, die an das Gefahrgutinformationssystem des Hamburger Hafens zu übermitteln sind, Anlage 2 Mengengrenzen, besondere Sicherheitsanforderungen und generelle Zulassungsbeschränkungen, die beim Abstellen von verpackten gefährlichen Gütern einzuhalten sind, Anlage 3 Brandschutz- und Gefahrenabwehrmaßnahmen, die beim Abstellen von verpackten gefährlichen Gütern einzuhalten sind, und Anlage 4 Mengengrenzen, Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen, die bei der unmittelbaren Überladung und der Durchfuhr verpackter gefährlicher Güter einzuhalten sind.

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Review vom 01. Oktober 2021
Review vom 05. Juli 2021