FeuVO HH

 



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Feuerungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom 25. September 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für
-> Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke in Gebäuden, soweit diese der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen,
-> Feuerstätten, die Gashaushaltskochgeräte sind,
-> die Aufstellung und Räume von Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken nach Nummer 1 sowie von ortsfesten Verbrennungsmotoren,
-> Abgasanlagen und Brennstoffversorgungseinrichtungen von Feuerstätten aller Art und für ortsfeste Verbrennungsmotoren.

Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.