VStättVO RP
Zum 1. September 2018 aufgehoben und ersetzt durch die neue Versammlungsstättenverordnung (VStättVO 2018 RP).
Für bestehende Versammlungsstätten sind nach dem 1. September 2018 die Betriebsvorschriften (§§ 31 bis 43 sowie § 46) der alten Versammlungsstättenverordnung entsprechend anzuwenden; nach § 42 Abs. 1 erforderliche Räumungskonzepte sind innerhalb von zwei Jahren ab dem 29. März 2018 zu erstellen. Im Übrigen gilt das bisherige Recht in Verbindung mit § 85 LBauO (nachträgliche Anforderungen).
Link zum Rechtstext | Versammlungsstättenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 17. Juli 1972 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von
Sie gilt nicht für Räume, die überwiegend
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