ÖffbetVO
Link zum Rechtstext | Öffentlichkeitsbeteiligungsverordnung Seveso III |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient dem Zweck, der betroffenen Öffentlichkeit bei Projekten frühzeitig Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen, wenn die Standortwahl für das jeweilige Projekt das Risiko eines schweren Unfalls vergrößern oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern kann. |
Links zur Rechtsänderung |